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VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


 

Preise :
Die angegebenen Preise umfassen :
- Material, exkl. MWSt sofern nicht anders vermerkt
- Transport von zu lieferndem Material bis zum Installationsort
- Arbeiten, Dienstleistungen, exkl. MWSt sofern nicht anders vermerkt

Gegenstand der Verkaufs- und Lieferbedingungen :
Alle aufgeführten Positionen wie Materiallieferungen, Arbeiten beim Kunden, Dienstleistungen, Schulungen, Beratungen, Anpassungen an Hardware- und Software- Komponenten, Wartungs- und Hotline- Verträge.
Leistungen, welche nicht in der Offerte resp. Auftragsbestätigung aufgeführt sind, gehen zu Lasten des Kunden und werden zu den üblichen Stundenansätzen verrechnet.

Lieferung :
Die Lieferung erfolgt auf Grund der Abgaben in der Auftragsbestätigung basierend auf der Zusage von Unterlieferanten. Termine in Offerten gelten als Richtwerte können aber erst nach der Bestellung definitiv bestätigt werden. Bei Verzögerungen einzelner Komponenten akzeptiert der Kunde Teillieferungen mit den dadurch ausgelösten Zahlungsverpflichtungen. Mit der Lieferung gehen Nutzen und Gefahr zum Kunden über. Kosten für Transport werden separat verrechnet.

Abnahme :
Das gelieferte Material und allenfalls geleistete Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht während der Einführungsphase mündlich, oder innerhalb einer angemessenen Frist nach der Betriebseinführung in schriftlicher Form einen Mangel beanstandet und dokumentiert. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlichen Mängeln verzögert werden.

Zahlungsbedingungen :
Es gelten die in Offerte resp. Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so hat Soft GmbH das Recht die Kosten für zusätzliche Umtriebe und einen Verzugszins von 1% pro Monat ab Fälligkeitsdatum zu verrechnen.

Eigentumsvorbehalt :
Bis zur vollständigen Bezahlung von Hardware, Software und Dienstleistungen bleibt das gelieferte System Eigentum von Soft GmbH

Garantie :
Sofern nicht anders vermerkt gelten folgende allgemeinen Garantiebedingungen :
- Hardware 1 Jahr
- Software 6 Monate. Es können keine Garantieansprüche auf Software von Fremdherstellern geltend gemacht werden, soweit diese nicht im Lizenzvertrag desselben zugesagt werden. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Qualitätsmängeln von Fremdsoftware werden nach Aufwand verrechnet.
Allfällige Beanstandungen des Kunden am gelieferten Material müssen in schriftlicher Form mit genauer Beschreibung des Mangels erfolgen.
Während der Garantiezeit hat der Kunde das Anrecht auf Behebung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist, wobei Soft GmbH entscheidet ob der defekte Anlagenteil repariert oder ersetzt werden soll.
Die Garantie beinhaltet die direkte Behebung eines Fehlers. Zusätzliche Kosten wie Betriebsausfallskosten, Miete für Ersatzgeräte und andere Folgekosten auf Grund des Fehlers sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere :

* Behebung von Fehlern und Störungen, welche durch Eingriffe nicht autorisierter Personen ausgelöst wurden.
* Mängel infolge Verwendung von Software, welche nicht von Soft GmbH geliefert wurde.
* Schäden infolge unsachgemässer Bedienung, Elementarschäden und Folgen von Stromausfällen.

Lizenzverträge :
Die zu ausgelieferter Software gültigen Lizenzverträge sind wirksam und gültig, ohne dass dieselben einzeln vom Kunden unterschrieben und akzeptiert sind. Die Lizenzverträge werden dem Kunden auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.



 

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